Betriebliche Gesundheitsförderung
Rund 50 € im Monat je Mitarbeiter: Nach § 3 Nr. 34 EStG bleiben zertifizierte Gesundheitsleistungen bis 600 € pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Wir übernehmen das Programm, die Betreuung in unseren vier Clubs und die Nachweise für die Lohnabrechnung.
Von 50 € Gehaltserhöhung bleiben beim Mitarbeiter je nach Steuerklasse etwa die Hälfte übrig. Von 50 € Gesundheitsbudget kommen 50 € an. Für Sie entfallen die Lohnnebenkosten, der Betrag ist Betriebsausgabe.
Rücken, Nacken und Bewegungsmangel gehören zu den häufigsten Gründen für Fehlzeiten. Genau hier setzt das Programm an.
Ein finanziertes Gesundheitsbudget ist im Bewerbungsgespräch konkreter als „gutes Betriebsklima“.
Das Modell funktioniert ab wenigen Mitarbeitern. Eine Mindestgröße ist keine Voraussetzung.
Viele Arbeitgeber kennen die Regelung nicht – oder halten sie für kompliziert. Sie nennen uns einfach die richtige Ansprechperson. Wir erklären das Modell, rechnen es durch und legen ein fertiges Angebot vor. Ohne Verpflichtung für Sie.
Sie füllen das Formular aus und geben an, wer im Unternehmen für das Thema zuständig ist.
Wir erklären das Modell, klären die steuerliche Seite und erstellen ein individuelles Angebot.
Nach der Zusage vereinbaren Sie Ihren Termin für die Bedarfsanalyse in einem unserer vier Clubs.
Vereinfachtes Beispiel für einen Mitarbeiter mit durchschnittlicher Steuerbelastung. Die tatsächlichen Werte hängen von Steuerklasse, Beitragssätzen und Einkommen ab.
Die Steuerbefreiung gilt für qualitätsgesicherte Maßnahmen nach § 20 und § 20b SGB V, nicht für eine gewöhnliche Mitgliedschaft. Deshalb läuft die Förderung über ein eigenständiges BGF-Managementsystem mit festem Ablauf.
Sie erhalten eine Kalkulation für Ihre Mitarbeiterzahl, den Programmablauf und einen Musterablauf für die Lohnbuchhaltung. Ohne Verpflichtung.
Ihre Fragen zur Umsetzung, zur steuerlichen Einordnung und zum Ablauf in Ihrem Unternehmen beantwortet Ihnen Ihr Ansprechpartner für betriebliche Gesundheitsförderung.
Marco Seiler
05103 929256 ·
m.seiler@elan-fitness.de
ELAN Fitness, Wellness · Wennigsen · Hannover · Barsinghausen · Hildesheim
Hinweis: Nach § 3 Nr. 34 EStG bleiben zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur verhaltensbezogenen Prävention bis zu 600 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei, sofern sie den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Für die Beurteilung des Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
ELAN Fitness, Wellness – Fitness, Wellness und Physiotherapie an vier Standorten in der Region Hannover.
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In unseren Clubs kann vor Ort ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte oder kontaktlos via Smartphone bezahlt werden. Eine Bargeldzahlung ist nicht möglich.
Zusammenfassung: Jetzt nur 14,99 € wöchentlich. Ab dem 4. Monat nur 19,98 €.
*Einmaliges Servicepaket ab dem 2. Monat von 49,90 € inkl. Mitgliederarmband, Getränkeflasche und Trainingseinweisung.
*Risikofrei: Die abgeschlossene Elan-Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen und risikofrei getestet werden.
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