GESUNDE MITARBEITER SIND PRODUKTIVER
Investieren Sie in Ihre Mitarbeiter & machen Sie die Betriebliche Gesundheitsförderung zur Chefsache!
Gesundheit braucht Training! Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass unsere betriebliche Gesundheitsförderungs-Maßnahmen ( BGF ) nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, sondern durch unsere höchste Qualität nach dem § 3,34 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind.